Schnupperschießen

Du kannst noch nicht einschätzen, ob der Schießsport und unser Schützenverein für Dich das Richtige sind und möchtest es einfach mal ausprobieren?

In diesem Fall bist Du uns zum Schnupperschießen willkommen. Wir werden versuchen, Dir das Gastschießen zu ermöglichen, können aber nicht dafür garantieren, dass dies jedes Mal klappt.
Warum das so ist: ganz einfach deswegen, weil wir Dir nicht einfach eine Waffe bzw. einen Bogen überlassen können und Dir viel Spaß beim Schießen wünschen.
Du bist unerfahren, hast wenig Ahnung von den geltenden Sicherheitsregeln, bist im Umgang mit diesen Sportgeräten nicht geschult und vermutlich weißt Du auch nicht, wie man richtig zielt und sauber abdrückt, bzw. den Pfeil löst.
Um Dir diese Grundlagen zu vermitteln, steht dir ein erfahrener Schütze zu Seite, der dafür sorgt, dass Du alles richtig machst, Spaß hast und dabei niemanden - auch nicht Dich selbst - gefährdest.
Du kannst zum Schnuppern bis  maximal 3x  völlig kostenlos unsere Schießsportanlage nutzen.
Danach musst Du dich entscheiden, ob Du Mitglied werden willst oder weiter, aber dann als Gastschütze kostenpflichtig (€ 6,- / Tag), noch ein paar Mal schnuppern möchtest.

Interessiert? Dann bitte mit dem entsprechenden Spartenleiter, der Sportleiterin oder mit einem Vorstand unbedingt vorher ein Termin vereinbaren.

Folgende Altersgrenzen und Regeln sind zu beachten:
  1. Für Kinder und Jugendliche ist ein schriftliches Einverständnis oder die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten Voraussetzung.
  2. Bogenschießen ab 10 Jahre möglich (siehe Pkt. 1).
  3. Kinder ab 12 Jahre dürfen mit Druckluftwaffen schießen (siehe Pkt. 1).
  4. Jugendliche ab 14 Jahre dürfen mit Kleinkalibergewehren schießen (siehe Pkt. 1).
  5. Ab 18 Jahren stehen alle vorhandenen Kaliber frei zur Verfügung.
    Der Einstieg erfolgt jedoch immer über Druckluftwaffen
    (betrifft nicht den Bogensport).
  6. Altersnachweis (Personalausweis) ist erforderlich.
  7. Eintrag ins Anwesenheitsbuch am Stand/Platz.
    Dadurch wird auch bestätigt, dass der Gast über eine ausreichende Haftpflicht- und Unfallversicherung verfügt.

Im Schadensfall bestehen keine Erstattungsansprüche gegenüber dem SV Riederich.

Viel Spaß auf unseren Schießsportanlagen.