Gastschützen
Du bist bereits Mitglied in einem anderen Schützenverein und möchtest Dich auf unserer Anlage als Gastschütze betätigen?
Am besten Du kontaktierst den entsprechenden Spartenleiter für einen ersten Termin und erzähle ihm, was Du vorhast.
Der Spartenleiter wird Dir mitteilen, ob Deine Waffe auf unseren Ständen zugelassen ist und ob wir Dich im laufenden Schießbetrieb unterbringen können.
Wir überzeugen uns - über die von Dir zur Verfügung gestellten Dokumente - davon, dass Du über die entsprechenden waffenrechtlichen Erlaubnisse für Deine Waffen verfügst.
Im Bogensport ist dies nicht erforderlich.
- Für Kinder und Jugendliche ist ein schriftliches Einverständnis oder die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten Voraussetzung.
- Bogenschießen ab 12 Jahre (siehe Pkt. 1).
- Schießen mit Druckluftwaffen ab 14 Jahre (siehe Pkt. 1).
- Schießen mit Waffen, die eine WBK erfordern, ab 18 Jahre.
- Altersnachweis (Personalausweis) ist erforderlich.
- Eigenes Material (Waffen und Zubehör).
- Gastschützen dürfen nur schießen, wenn ein Vereinsmitglied anwesend ist.
- Die Einhaltung der Sicherheitsregeln und Standordnungen.
- Eintrag ins Anwesenheitsbuch am Stand/Platz.
Dadurch wird auch bestätigt, dass der Gast über eine ausreichende Haftpflicht- und Unfallversicherung verfügt. - Im Schadensfall bestehen keine Erstattungsansprüche gegenüber dem SV Riederich.
- Die Gastgebühr beträgt € 6,- pro Tag. Scheiben und Munition sind in der Gebühr nicht enthalten!
- Die Gebühr ist bar vor Ort zu entrichten.
Solltest Du Schäden verursachen, werden wir diese gesondert in Rechnung stellen.
Wir bitten Dich aber zu beachten, dass wir Dich nur für eine gewisse Zeit als Gastschütze akzeptieren, damit wir uns kennenlernen können.
Bei Schützen, die regelmäßig bei uns trainieren, gehen wir davon aus, dass es ihnen bei uns gefällt und sie dann auch die Mitgliedschaft erwerben möchten.